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Kontaktiere uns per Telefon oder E-Mail. Wir beantworten deine Fragen rund um die Norm SIA 181:2020 und beraten dich zu unseren Schallschutz-Produkten.
André Hafner
Die neue Norm SIA 181:2020 gilt für alle neu geplanten Gebäude ab dem 1. November 2020. Sie schreibt vor, welche Körperschall-Vorschriften erfüllt sein müssen. Dabei wird zwischen verschiedenen Anforderungen, Lärmempfindlichkeiten und Geräuscharten unterschieden. Mehr dazu verraten wir dir etwas weiter unten.
Warum wir uns da so sicher sind? Weil wir unsere Produkte vom Fraunhofer-Institut in Stuttgart prüfen lassen. Du kannst dich also mit ruhigem Gewissen darauf verlassen, dass sie die Schallschutznorm SIA 181:2020 erfüllen.
Die Mindestanforderungen gewährleisten einen Schallschutz zur Verhinderung erheblicher Störungen. Sie müssen bei Mietwohnungen eingehalten werden.
Die erhöhten Anforderungen bieten einen noch besseren Schallschutz. Sie müssen bei Neubauten von Einfamilienhäusern, Doppeleinfamilienhäusern, Reiheneinfamilienhäusern und bei Wohnungen im Stockwerkeigentum eingehalten werden.
Bei höheren Ruheansprüchen oder besonderer Nutzung können für ganze Gebäude, einzelne Räume oder bestimmte Lärmarten spezielle Anforderungen festgelegt werden.
Verkehrs- und Funktionsflächen, nur gelegentlich genutzte Räume oder Räume mit erheblichem Betriebslärm
Beispiele: Abstell-, Lager- und Kellerraum; Heizungs-, Lüftungs- und Haustechnikraum; Hobbyraum, Einstellhalle, Treppenhaus, Laubengang
Räume für vorwiegend manuelle Tätigkeit und Räume, die von vielen Personen oder nur kurzzeitig benutzt werden
Beispiele: Werkstatt, Handarbeitsraum, Kantine, Restaurant, Küche ohne Wohnanteil, Bad, Dusche, WC, Verkaufsraum, wohnungsinterner Korridor, Warteraum
Räume für Wohnen, Schlafen und für geistige Arbeiten
Beispiele: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Studio, Schulzimmer, Musikübungsraum, Wohnküche, Büroraum, Empfangsraum, Hotelzimmer
Räume für Benutzer mit besonders hohem Ruhebedürfnis
Beispiele: spezielle Ruheräume in Spitälern und Sanatorien, spezielle Therapieräume mit hohem Ruhebedarf, Lesezimmer, Studierzimmer
Benutzergeräusche Pendelfallhammer:
Mindestanforderung: 43 dB (Mietwohnung)
Erhöhte Anforderung: 39 dB (Eigentum)
Funktionsgeräusche:
Mindestanforderung: 38 dB (Mietwohnung)
Erhöhte Anforderung: 34 dB (Eigentum)
Dauergeräusche:
Mindestanforderung: 33 dB (Mietwohnung)
Erhöhte Anforderung: 29 dB (Eigentum)
Benutzergeräusche Pendelfallhammer:
Mindestanforderung: 38 dB (Mietwohnung)
Erhöhte Anforderung: 34 dB (Eigentum)
Funktionsgeräusche:
Mindestanforderung: 33 dB (Mietwohnung)
Erhöhte Anforderung: 29 dB (Eigentum)
Dauergeräusche:
Mindestanforderung: 28 dB (Mietwohnung)
Erhöhte Anforderung: 25 dB (Eigentum)
Funktionsgeräusche (Nachweis mit Originalgeräusch)
Waschtisch, Spülbecken und Badewanne füllen bzw. auslaufen lassen; WC spülen inklusive Spülvorgang auslösen (ohne Feststoffanteile); Betriebsgeräusche von Wasser- und Abwasserinstallationen; An-, Um-, Abstellen von Ventilen und sonstigen Armaturen; Aufzugsanlagen; Geräusche automatisch betätigter Garagentore, automatische Türschliesser und Storenanlagen; Schaltgeräusche elektrischer Anlagen
Benutzungsgeräusche (Nachweis mit Originalgeräusch)
Manuelles Betätigen von Duschtrennwänden, Garagentoren, Storen und Rollläden, Hauseingangs- und Abschlusstüren, Schiebetüren und -fenster
Benutzungsgeräusche (Nachweis mit Empa-Pendelfallhammer)
Nutzen von Badewanne, Duschtasse und bodenebener Duschfläche, WC, Waschtisch, Waschtischkombination, Bidet, Spülbecken, Arbeitsfläche in Küche, Schrank, Unter- und Oberbau, Spiegelschrank
Funktionsgeräusche (Nachweis mit Originalgeräusch)
Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlage, Geschirrspüler, Waschmaschine, Tumbler, Kühlanlage, Ventilator, Heizung, Kompressor, Wärmepumpe, Whirlpool, Dachentwässerung
Benutzungsgeräusch (Nachweis mit Originalgeräusch)
Geräusche industrieller oder gewerblicher Einrichtungen mit manueller Betätigung
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André Hafner